Die generalistische Pflegeausbildung


Für die Ausbildung in den Pflegeberufen gilt seit dem 01. Januar 2020 eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und schließt mit der Bezeichnung "Pflegefachmann" bzw. "Pflegefachfrau" ab. Pflegefachfrauen und -männer können in allen Unternehmen arbeiten, in denen pflegebedürftige Menschen versorgt werden. Das können z. B. Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen oder ambulante Pflegedienste sein. Außerdem ist der Abschluss EU-weit anerkannt, das heißt, dass Pflegefachfrauen und -männer auch in anderen Ländern der EU arbeiten dürfen.


Kontakt

Gallwitzallee 123 - 14312249 Berlin

pflege@marienkrankenhaus-berlin.de

Telefon: 030 / 767 83 - 576




Zuständigkeiten von Pflegefachfrauen und -männern (u.a.)

  • Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der Patienten
  • Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege