
Ausbildungsregelungen
Die vertraglichen Regelungen der Ausbildung, wie z. B. Dienstzeit, Vergütung und Urlaub richten sich nach den Normen der AVR Caritas. Weitere Informationen und unser Kontaktformular, über das Sie uns gerne Ihre Fragen schicken können, finden Sie hier.
Staatliche Prüfung
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis und können die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachmann / Pflegefachfrau beantragen.
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