Ausbildungsregelungen

Die vertraglichen Regelungen der Ausbildung, wie z. B. Dienstzeit, Vergütung und Urlaub richten sich nach den Normen der AVR Caritas. Weitere Informationen und unser Kontaktformular, über das Sie uns gerne Ihre Fragen schicken können, finden Sie hier.

Staatliche Prüfung

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis und können die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachmann / Pflegefachfrau beantragen.


Kontakt

Gallwitzallee 123 - 14312249 Berlin

pflege@marienkrankenhaus-berlin.de

Telefon: 030 / 767 83 - 576




Probezeit

Das erste Halbjahr der Ausbildung ist die gesetzlich geregelte Probezeit, in der wir gemeinsam mit dem Auszubildenden prüfen, ob sie oder er für die Ausbildung geeignet ist.